Uns ist es wichtig, Ihnen die Kosten für die Pflege in unseren Einrichtungen transparent und gut verständlich darzustellen. Nur so können Sie Ihre Zukunft oder die Ihrer Angehörigen zuverlässig planen. Vielen fällt es schwer über Pflege und Finanzierung zu sprechen. Wir möchten Sie ermutigen, uns anzusprechen. Unsere Verwaltungskräfte unterstützen Sie bei der Berechnung der Kosten und beraten Sie gerne zu der Beantragung von Zuschüssen oder der Kostenübernahme bei der Pflegekasse. Die Beispiele sollen Ihnen als Hilfe und Orientierung dienen.
Die Kosten für einen Heimplatz werden Pflegesatz genannt. Der Pflegesatz ist der Preis pro Tag. Er setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen:
Einen Teil der Kosten für das Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse. Den anderen Teil bezahlen Sie oder Ihre Angehörigen. Das ist der sogenannte Eigenanteil. Der Eigenanteil ist unabhängig vom Pflegegrad. Von Pflegegrad 2 bis 5 ist dieser immer gleich hoch, ist aber von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich.
Frau Mayer leidet unter einer leichten Demenz. Sie vergisst manches, was sie kurz zuvor gesagt hat, und kann sich nicht merken, welcher Wochentag ist. Auch das Kochen fällt ihr schwer. Deshalb wird sie täglich von einem Mobilen Dienst mit Essen versorgt. Auch fürs Waschen und An- und Auskleiden braucht sie Hilfe. Frau Mayer leidet darunter, dass sie sich nicht mehr selbst versorgen kann.
Seit einem Bruch des Oberschenkelhalses ist sie auch körperlich eingeschränkt und kämpft mit Schmerzen beim Gehen und Treppen steigen.
Der Medizinische Dienst der Krankenkasse besucht Frau Mayer zuhause und stellt Pflegegrad 3 fest. Da die Tochter von Frau Mayer in einer anderen Stadt lebt und sich nicht um ihre Mutter kümmern kann, beschließen sie gemeinsam den Umzug in ein Pflegeheim.
Beim Umzug in ein Pflegeheim sieht die Rechnung für einen Monat beispielhaft wie folgt aus:
Die Berechnung erfolgt auf einer monatlichen Basis von 30,42 Tagen.
Beispielrechnung beim Pflegegrad 3:
1 Der Eigenanteil am pflegebedingten Aufwand (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil= EEE) in den Pflegegraden 2 bis 5 beträgt im Jahresdurchschnitt über diese Pflegegrade monatlich 766,29 Euro.
Es verbleiben also 2.105,80 Euro, die Frau Mayer selbst bezahlen muss.
Übersteigt der zu zahlende Eigenanteil die finanziellen Möglichkeiten des Pflegebedürftigen und ggf. unterhaltspflichtiger Angehöriger, sollte ein Antrag auf Hilfe zur Pflege bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Kosten in den verschiedenen Einrichtungen unterscheiden können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Entgeltübersicht der jeweiligen Einrichtung.
Haben Sie noch Fragen zu den Kosten und Leistungen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Christoph Schütze |
Eine Einrichtung der Evangelischen Heimstiftung Württemberg GmbH.