Der Grundservice ist in der monatlichen Betreuungspauschale enthalten und umfasst im Betreuten Wohnen die Leistungen des Hausnotrufs (inklusive Lebenszeichenkontrolle) und die der Sozialen Betreuung

An 365 Tagen im Jahr wird in allen Betreuten Wohnungen ein Hausnotruf rund um die Uhr zur Verfügung gestellt. Eine zusätzliche Sicherheit neben dem aktiv von dem Kunden auszulösenden Notruf bietet die sogenannte Lebenszeichenkontrolle. Diese wird ausgelöst, wenn in der Wohnung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eines jeden Tages eine definierte Taste am Hausnotrufgerät nicht gedrückt wird.

Im Grundservice nicht enthalten ist die Lebenszeichenkontrolle über einen Bewegungsmelder, Türkontakt oder einen Strommesser an einem elektronischen Haushaltsgerät (ambiact). Die für den Hausnotrufgeräteanschluss erforderlichen technischen Voraussetzungen (Stromsteckdose und Telefonanschlussdose) werden in der Betreuten Wohnung vorgehalten. Die Bewohner halten auf ihre Kosten einen aktiven analogen Telefonanschluss (Vertrag mit einem Telefonanbieter eigener Wahl) für den Anschluss des Hausnotrufgeräts bereit.

Die Soziale Betreuung umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Erstgespräch nach Einzug zur Feststellung der persönlichen Bedürfnisse und Erhebung der zur Betreuung notwendigen Daten.
  • Regelmäßige Anwesenheit des Sozialdienstes als Ansprechperson für die Kunden und deren Angehörige im Betreuten Wohnen
  • Planung und Organisation von Gemeinschaftsangeboten entsprechend dem Bedarf der Kundinnen und Kunden im Betreuten Wohnen
  • Auskunft und Beratung zu behördlichen, sozialen und gesundheitlichen Fragen durch den Sozialdienst
  • Wöchentliche Versorgung der Wohnung (z.B. Blumengießen oder Lüften) bei Abwesenheit von bis zu vier Wochen jährlich
  • Teilnahme an Veranstaltungen der Pflegeeinrichtung, die für Kunden geöffnet sind
  • Vermittlung von Leistungen des Wahlservice oder Pflegeservice. Die Leistungen werden dem Kunden vom Dienstleister in Rechnung gestellt
  • Hausnotruf mit Lebenszeichenkontrolle (in Kooperation mit der Hausnotrufzentrale in Freiburg)
  • Der Sozialdienst als Ansprechperson vor Ort bei Fragen zum Hausnotruf, Hausnotrufgerät sowie zum ALADIEN Tablet
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