Ab November 2019 wird bundesweit die Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen nach einem neuen Verfahren geprüft. Für Kunden und Angehörige ändert sich dadurch zunächst nichts, Pflegeeinrichtungen und Träger müssen ihre Prozesse inhaltlich und organisatorisch an das neue Verfahren anpassen. Die Evangelische Heimstiftung begrüßt das neue System als wichtigen und richtigen Schritt zur Qualitätssicherung in der Pflege und schult derzeit Mitarbeitende und Führungskräfte in allen 87 Pflegeheimen umfassend zum neuen Verfahren.
Die Qualität deutscher Pflegeeinrichtungen wird jährlich im Auftrag der gesetzlichen und privaten Pflegekassen geprüft. Durch die Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre – allen voran dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem Wechsel von Pflegestufen auf Pflegegrade – wurde auch ein neues System zur Qualitätsprüfung erforderlich. Deshalb wird ab dem 1. Oktober sukzessive ein neues Qualitäts- und Prüfsystem für die stationäre Pflege eingeführt, ab morgen, dem 1. November, werden die Prüfungen auch tatsächlich im neuen Verfahren durchgeführt. Dies gilt ausschließlich für stationäre Pflegeheime. Ambulante Dienste und Tagespflegen sind vorerst nicht von den Veränderungen betroffen.
Neues Verfahren prüft Qualität in drei Bausteinen
Das neue Verfahren besteht aus drei Elementen: die Messung der Ergebnisqualität mittels Qualitätsindikatoren, die Qualitätsprüfung durch externe Prüfdienste und die öffentliche Darstellung der Ergebnisqualität und der Prüfergebnisse.
Messung der Ergebnisqualität mittels Qualitätsindikatoren
Die Einführung von Qualitätsindikatoren ist die wohl größte Veränderung im Verfahren. Denn ab sofort werden Daten nicht mehr nur bei der jährlichen Prüfung abgefragt, sondern müssen zusätzlich von allen Einrichtungen aktiv gemeldet werden. Das heißt: Zweimal im Jahr erfasst jedes Pflegeheim bestimmte Daten ihrer Bewohner mittels eines 98-Fragen-Katalogs und gibt diese pseudonymisiert (also ohne Nennung von Namen) an eine zentrale, unabhängige Datenauswertungsstelle weiter. Dort werden die Fragen in 15 Indikatoren „übersetzt“, die zusammengefasst die Ergebnisqualität der Einrichtung ergeben.
Qualitätsprüfungen durch externe Prüfdienste
Auch nach dem neuen System prüfen externe Dienste einmal jährlich unangekündigt stationäre Pflegeeinrichtungen. Die Prüfungen werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie den Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung durchgeführt. Bestandteile dieser Prüfungen sind weiterhin die sog. Inaugenscheinnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation. Die Sichtweise der Bewohner und das Fachgespräch mit Pflegekräften wird aber stärker ins Gewicht fallen als bislang. Voraussetzung für die externe Prüfung ist nach wie vor die Einwilligung der Bewohner bzw. deren gesetzliche Betreuer.
Öffentliche Darstellung der Ergebnisqualität und der Prüfergebnisse
Die Ergebnisse der Prüfung werden sowohl im Internet als auch als Aushang in der jeweiligen Einrichtung veröffentlicht – so, wie es auch im bisherigen System war. Allerdings gibt es keine Pflegenoten mehr, sondern eine detailliertere Darstellung Prüfergebnisse, ergänzt durch grundlegende Informationen zum jeweiligen Pflegeheim. Bereits veröffentlichte Pflegenoten bleiben bis zur nächsten Prüfung bestehen und werden nach und nach ersetzt.
Evangelische Heimstiftung begrüßt das neue Verfahren
Für die 87 Pflegeheime der Evangelischen Heimstiftung bedeutet das neue System eine inhaltliche und organisatorische Anpassung. Dennoch begrüßt die EHS das Verfahren: „Wir arbeiten in der Evangelischen Heimstiftung stets nach hohen Qualitätsstandards und wollen uns kontinuierlich verbessern“, erklärt Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider, „deshalb begrüßen wir das neue Verfahren und werden dafür sorgen, dass unsere Kunden informiert und unsere Mitarbeitenden vom ersten Tag an vorbereitet sind auf das neue System“.
In diesem Sinne setzt die EHS auf frühzeitige und umfassende Information. Seit Sommer werden in allen Einrichtungen Mitarbeitende und Führungskräfte in zweitätigen Intensivveranstaltungen zum neuen Prüfsystem geschult, bis Ende 2019 nehmen knapp 600 Personen daran teil. Kunden und Angehörige wurden in einem Info-Brief über das neue Verfahren informiert, in den Regionen gibt es Informationen im Rahmen von Angehörigenabenden und die Hausdirektionen stehen vor Ort als ständige Ansprechpartner zur Verfügung.