Gesundheitsamt Alb-Donau droht Pflegekräften

Vor wenigen Tagen hat Gesundheitsminister Lauterbach die Impfpflicht in der Pflege beendet, sie läuft zum Jahresende aus. Überall fallen die Coronaregeln, aber in den Pflegeheimen müssen sie strikt eingehalten werden. Und als ob das nicht schon genug wäre, werden jetzt Bußgeldbescheide über fast 300 Euro verschickt.

„Nach unserer Auffassung schießt hier eine Behörde deutlich übers Ziel hinaus“, sagt Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung. Denn die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zum Jahresende Geschichte. Trotzdem erhalten Mitarbeitende von Pflegeheimen im Alb-Donau-Kreis nun Bußgeldbescheide – weil sie bis jetzt keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben. Einige Mitarbeitende fühlen sich so unter Druck gesetzt, dass sie das Bußgeld bezahlen; andere haben Einspruch eingelegt und haben nun vom Landratsamt die Mitteilung bekommen, dass das Verfahren an das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft übergeben wird.

Das ist für die beiden betroffenen Mitarbeiterinnen natürlich ein Schock. Sie halten alle Hygienestandards ein, haben mit Genehmigung der Gesundheitsämter den Dienst aufrechterhalten und dafür gesorgt, dass Bewohner in den Coronawellen gut versorgt wurden – und werden jetzt dafür bestraft. Welchen Sinn hat es, den Beschäftigten trotzdem ein Bußgeld aufzuerlegen? Schützt das einen Bewohner? Verhindert das Bußgeld auch nur eine Infektion? Natürlich nicht. Dem Landratsamt geht es nur darum, die Ordnungswidrigkeit „Nichtvorlage eines Immunitätsnachweises“ zu ahnden. Sie hält sich damit an Recht und Gesetz und aus Sicht des Landrates ist das auch Aufgabe seiner Behörde.

„Man kann das aus rein juristischer Sicht so sehen“, zeigt sich Schneider enttäuscht, „man kann aber auch die menschliche Seite in den Vordergrund stellen und berücksichtigen, dass wir jetzt eine andere Situation haben als im Dezember letzten Jahres, als die einrichtungsbezogene Impflicht eingeführt wurde. Es ist einfach ungerecht, jetzt noch mit so harter Hand durchzugreifen“.

Zum Hintergrund

Die Evangelische Heimstiftung hat sich während der Pandemie mit Überzeugung für eine allgemeine Impfpflicht und für die konsequente Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eingesetzt. Doch mit dem Wortbruch der Bundesregierung und der Ablehnung der allgemeinen Impfpflicht im März 2022 wurde auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht fragwürdig. Dieser Einschätzung haben sich nach und nach auch Experten, Sozialminister und zuletzt auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach angeschlossen. In Anbetracht dessen hat es die Heimstiftung begrüßt, dass zahlreiche Bundesländer – und auch Landkreise in Baden-Württemberg – entschieden haben, die Bußgelder nicht mehr zu verhängen und die Impfpflicht auslaufen zu lassen.