Im Sommer 2023 haben die Evangelische Heimstiftung GmbH und die Stiftung Evangelische Altenheimat ein Kooperationsprojekt gestartet. Ziel war es herauszufinden, welche gemeinsamen Prozesse möglich sind und welche Kooperationsform geeignet ist, um für beide diakonische Träger die Effizienz zu erhöhen und Kosten zu senken. Im jetzt vorliegenden Projektabschlussbericht wird die Gründung einer gemeinsamen Holdinggesellschaft zwar empfohlen. Das kirchliche Stiftungsrecht macht dem Projekt aber einen Strich durch die Rechnung.
Die zunehmend schwierigen, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die vielfältigen Heraus-forderungen mit Arbeitskräftemangel und Digitalisierung, sowie viele bürokratische Vorgaben zwingen alle Pflegeunternehmen dazu, ihre Strukturen und Prozesse stetig zu optimieren. Vor diesem Hintergrund haben die Evangelische Heimstiftung GmbH (EHS GmbH) mit 173 Einrichtungen in Baden-Württemberg und die Stiftung Evangelische Altenheimat (SEAH) mit 16 Pflegeeinrichtungen in Württemberg vereinbart, eine engere Zusammenarbeit zu prüfen.
In den letzten sechs Monaten haben zwei Projektgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern beider Organisationen und externer fachlicher Unterstützung Prozesse und Kooperations-formen geprüft. Im vorliegenden Abschlussbericht wurde die Errichtung einer gemeinsamen Holdinggesellschaft empfohlen. Eine Holdingstruktur berücksichtigt die jeweiligen unternehmerischen Besonderheiten und schafft gleichzeitig die Verbindlichkeit, um über einheitliche Strukturen, Konzepte, Prozesse und Systeme die gesteckten Ziele zu erreichen.
Allerdings wurde im Januar in der vertieften Prüfung der stiftungsrechtlichen Zulässigkeit einer Holding ein größerer Einfluss auf die eingebrachten Betriebsgesellschaften der SEAH beansprucht, als bisher angenommen. Der Oberkirchenrat als Stiftungsaufsicht verlangt Rege-lungen im Gesellschaftsvertrag der Holding GmbH, wonach die Stiftung bei allen wichtigen strategischen und operativen Entscheidungen ihre eigenen Interessen durchsetzen kann.
„Das kann nicht funktionieren“, ist sich Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der EHS GmbH sicher: „Wenn für die eingebrachten Unternehmen der SEAH eigene Ziele und Prozesse durchgesetzt werden können, dann verschiebt das die unternehmerische Gestaltungsmöglichkeit in der Holding maßgeblich zu Gunsten der Stiftung und damit auch zur Stiftungsaufsicht. Das kann die EHS GmbH in der Tradition der Unternehmensdiakonie als Mehrheitsgesellschafterin in der zukünftigen Holding GmbH auf keinen Fall akzeptieren“. Auch die eigentlichen Ziele der Holding, Kosten zu senken, Prozesse zu optimieren und Effizienz zu erhöhen, werden in Frage gestellt, wenn für einzelne Einrichtungen eigene Regeln durchgesetzt werden können.
Die EHS GmbH bedauert diese Entwicklung sehr, auch weil sie mit einer gemeinsamen Holdinggesellschaft ihrer Verantwortung zur Stärkung der diakonischen Trägerstrukturen in Baden-Württemberg nachkommen wollte. „Wenn aber die Zielvorstellungen zur Ausgestaltung der Holding und zur stiftungsrechtlichen Zulässigkeit nicht in Einklang zu bringen sind, müssen wir das anerkennen und rechtzeitig die Notbremse ziehen“, zeigt sich Schneider enttäuscht.
Auch wenn das Projekt jetzt in einer stiftungsrechtlichen Sackgasse gelandet ist, bleibt bei der Heimstiftung doch die Überzeugung, dass eine Stärkung gemeinnütziger Trägerstrukturen der richtige Weg ist, um im Konsolidierungsprozess der Pflegebranche eine Alternative anzubieten. „Ich bin sicher“, sagt Schneider, „dass es passende Partner dafür in der Branche gibt und dass der Zeitpunkt für diese Entwicklung auch nicht in allzu ferner Zukunft liegt“.