Ausgabe 1/2018
Strukturveränderung lässt sich im ersten Schritt finanzneutral umsetzen Das Gutachten zeigt, wie die Sektorengrenzen und die Unterschiede zwischen stationärer und ambu- lanter Pflege abgebaut werden können. Denn es ist ungerecht, wenn der Lebensort die Leistungen der Pflegekasse bestimmt. Stattdessen kann die Pflege leistungsrechtlich und leistungserbrin- gungsrechtlich nach denselben Regeln funktio- nieren, unabhängig davon, wo die Pflegebedürf- tigen wohnen. So wird Pflege nicht mehr entlang der Trennlinie ambulant/stationär, sondern über Wohnen/Pflege organisiert. „Für die Leistungser- bringung, aber auch für Pflegebedürftige und Pflegedienste kann mit diesem Paradigmenwech- sel endlich der Knoten der sektoralen Lähmung durchschlagen werden“, sagt Schneider. Allen Politikern sei versichert, dass dieses erste und innovative Reformszenario keine Mehrkosten verursacht. „Wir bieten ein Reformszenario, das bezahlbar ist, die Pflege für die Menschen ein- facher organisiert, die Innovationsbremse löst, Pflegeleistungen flexibler macht und Angehöri- genpflege auch im Pflegeheim ermöglicht. Diese Chance sollte der neue Gesundheitsminister Jens Spahn nutzen“, sagt Schneider. Sind Sie auch mit dabei? Jeder, der die Initiative unterstützen möchte, kann sich unter www.pro-pflegereform.de kostenlos registrieren. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Reformkonzept, dem Rothgang-Gutachten, sowie ausführliche Materialien zur Initiative. Austausch von Finanzierungssockel und Finanzierungsspitze mit zeitlicher Komponente Status quo Sockel-Spitze-Tausch t (Zeit) t (Zeit) t (Zeit) ... mit Karenzzeit Gesamtkosten (PFB) Gesamtkosten (PFB) Gesamtkosten (PFB) Titel „Sockel-Spitze-Tausch“ – die neue Pflegever- sicherung mit Eigenanteil In einem zweiten Schritt bietet das Gutachten auch eine Lösung für das hohe Armutsrisiko in der Pflege. Denn mehr als 450.000 Pflegebedürftige sind auf Sozialhilfe angewiesen, weil die Pflegeversicherung nur einen sogenannten Sockelbetrag der Pflegekos- ten zahlt. Die restlichen, notwendigen Leistungen zahlt der Versicherte selbst. „Und weil er eben nicht weiß, wie hoch diese Kosten sind und wie lange sie anfallen, kann er sie auch nicht versichern“, erklärt Schneider. Das Reformgutachten untersucht des- halb im zweiten Szenario, wie das finanzielle Risiko des Einzelnen aufgehoben werden kann und bietet mit dem„Sockel-Spitze-Tausch“ einen hochinteres- santen Lösungsansatz. > > > „Aus der Heimstiftung“ 1/2018 11
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