Ausgabe 2/2018

Selbstverständlich steht das umfangreiche Dienstleistungsangebot der Mobilen Dienste auch allen Bürgern in der Gemeinde und in der Umgebung offen. Die Mitarbeiter der Mobilen Dienste sind für ihr jeweiliges Aufgabengebiet fachlich qualifiziert. Während in der Pflege im Schwerpunkt Pflegefachkräfte eingesetzt werden, übernehmen Mitarbeiter mit einer Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 53c SGB XI Aufgaben im Rahmen der Betreuung zu Hause. Alle Mitar- beiter werden regelmäßig im Umgang mit Seni- oren und mit Menschen mit Demenz geschult. Quartierstreff Eine Atmosphäre der Offenheit und Verbun­ denheit mit den Menschen in der Umgebung, dem Quartier, ist Grundidee des Konzepts der Wohnen PLUS -Residenzen. Deshalb liegen sie in der Regel zentrumsnah mit einer guten Anbin- dung an den öffentlichen Nahverkehr und einer guten Infrastruktur für den täglichen Bedarf. Ein öffentlicher Quartierstreff dient Bewohnern der Residenz und Bürgern als Raum für Begeg- nungen und für ein vielfältiges Veranstaltungs- programm in Kooperation mit Vereinen und Gruppen bereit. Haudirektion und Sozialdienst unterstützen die Vernetzung mit der Gemeinde, den Kirchen­ gemeinden und bürgerschaftlich Engagierten. Angehörige, Ehrenamtliche und Bürger sind lebendiger Teil der Residenz. Sie ergänzen die professionellen Leistungen und tragen dazu bei, eine passgenaue Unterstützung für jeden Bewoh- ner oder Kunden der Residenz zu verwirklichen und ihn in das soziale Leben im Haus und der Gemeinde zu integrieren. Vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten und Veranstaltungen im Jahreslauf, initiiert durch die Hausdirektion oder den Sozialdienst und orien- tiert an den Wünschen und Anregungen der Bewohner der Wohnen PLUS -Residenz, finden im Quartierstreff statt. Hierzu können kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Vernissagen, Lesungen ebenso zählen wie Vorträge zu aktu- ellen Themen oder Angebote im sportlichen Bereich. Die Bandbreite an Möglichkeiten ist groß. Alle Beschäftigungsangebote und Veran- staltungen werden auf dem Tablet der Bewohner im Pflegewohnen, im Foyer der Residenzen sowie in der Hauszeitung veröffentlicht. Der Quartiersraum kann in Abstimmung mit der Hausdirektion von den Mietern des Pflege- wohnens, der Wohngemeinschaft aber auch Einzelpersonen und Gruppen aus der Gemeinde für private Feste und Feiern oder Veranstaltungen genutzt werden. Marina Rapp Titel „Aus der Heimstiftung“ 2/2018 11

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