Ausgabe 1/2023

| Gute Pflege | 1_2023 | 9 Wer zahlt am Ende was? Sind 145 Euro pro Tag im Pflegeheim viel? „Im Vergleich zu einem Hotelaufenthalt mit Frühstück, der kaum noch günstiger zu bekommen ist, sicher nicht – wenn man alle Leistungen bedenkt, die darin enthalten sind. Das Problem entsteht, weil diese Leistung im Pflegeheim eben an 30 Tagen im Monat in Anspruch genommen werden und die Pflegeversicherung zu wenig zahlt – sie bezahlt ja nicht einmal die Hälfte der Pflegekosten“, sagt Bernhard Schneider. „Denn ein Großteil des Preises für den Pflegeplatz muss im aktuellen System der Pflegeversicherung von den Bewohnerinnen und Bewohnern oder ihren Angehörigen bezahlt werden. Und somit auch jede Preissteigerung, die sich aus den Pflegesatzverhandlungen ergibt“, erklärt Schneider. Dazu zählen beispielsweise steigende Personalkosten, aber auch höhere Betriebskosten. Die Beiträge der Pflegeversicherung sind abhängig vom Pflegegrad festgelegt. Unabhängig vom tatsächlich in Rechnung gestellten Preis des Pflegeplatzes, erhalten Pflegebedürftige aktuell im Monat Folgendes: • 770 Euro bei Pflegegrad 2 • 1.262 Euro bei Pflegegrad 3 • 1.775 Euro bei Pflegegrad 4 • 2.005 Euro bei Pflegegrad 5 „Alles, was die Politik dem bislang entgegensetzt, ist ein Leistungszuschlag in Abhängigkeit zur Aufenthaltsdauer im Pf legeheim“, sagt Schneider, „aber dieser ist bei Weitem nicht ausreichend.“ Mit steigender Aufenthaltsdauer reduziert sich der Eigenanteil in Bezug auf die pflegebedingten Kosten (und der Ausbildungsumlage) prozentual; aktuell zum Beispiel fünf Prozent bei einem Aufenthalt im Pflegeheim von bis zu zwölf Monaten. Trotz der Leistung der Pflegeversicherung verbleiben den Bewohnerinnen und Bewohnern Eigenanteile von bis zu 4.000 Euro pro Monat. „Die Pflegeversicherung erfüllt damit schon lange nicht mehr ihren ursprünglichen Zweck, nämlich die pflegebedingten Kosten für die Versicherten zu übernehmen. Daran werden auch die angekündigten Erhöhungen 2024 nicht viel ändern. Wir setzen uns für eine grundlegende Reform ein, damit gute Pflege wieder bezahlbar ist.“ Denn das System sollte umgedreht werden. Der Pflegebedürftige bezahlt für die Pflege einen festen Sockelbetrag. Alles, was darüber hinaus geht, die nach oben offene Spitze, übernimmt die Pflegeversicherung. „Dann wird die Versicherung auch endlich wieder ihrem Auftrag gerecht, nämlich das pflegebedingte finanzielle Risiko abzusichern“, sagt Schneider.

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