Ausgabe 3/2023

6 | Gute Pflege | 3_2023 | Über mehrere Pflegereformen hinweg hat sich seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit etabliert, der Teilhabe in den Mittelpunkt stellt. Pflege bedeutet heute Interaktion. Es geht nicht allein um die körperliche Pflege, deshalb haben Betreuung und persönliche Begleitung genauso viel Bedeutung. Als pflegewissenschaftliches Konzept steht dahinter der personenzentrierte Ansatz. Ausgangspunkt sind die Wünsche und Möglichkeiten des Pflegebedürftigen. Selbstbestimmung umfasst dabei alle Lebensbereiche: sozial, räumlich, medizinisch und pflegerisch bis hin zu institutionell. Da sind zum einen die offensichtlichen Entscheidungen wie Essen, Trinken, Körperpflege oder der Tagesablauf. Müssen Menschen im Pflegeheim zu festen Zeiten aufstehen und frühstücken – ist zum Beispiel eine viel diskutierte Frage. Aber auch das Recht auf Beratung und Unterstützung, um weiterhin unabhängig zu bleiben oder das Fördern geistiger und körperlicher Fähigkeiten, die Verschlechterung vorbeugen oder Beeinträchtigungen kompensieren. > > > Selbstbestimmung ermöglichen Wer selbst entscheiden kann, tut das auch. Und wer seine Wünsche nicht mehr selbst äußern kann? „Da braucht es Menschen, die im Sinne des Betroffenen entscheiden – ob Angehörige oder gesetzliche Betreuer. Um diese Wünsche zum gegebenen Zeitpunkt so gut wie möglich zu kennen, führen wir viele Gespräche. Da kann es um ganz kleine Dinge gehen, wie darum, den Lieblingspullover auch weiterhin anzuziehen, bis hin zu Entscheidungen über palliative Versorgung“, sagt Simone Fink. „In einer Situation, in der Menschen, die bei uns leben ihre Selbstbestimmung nicht mehr selbst ausführen können, werden die Kolleginnen und Kollegen in der Pflege und Betreuung noch wichtiger. Sie sind da, um für Wünsche, Bedürfnisse und Entscheidungen einzustehen.“ Bis hin zum selbstbestimmten Sterben – auch das soll eine gleichberechtigte Rolle neben aktivierender und rehabilitierender Pflege einnehmen. Selbstbestimmung rechtlich verankert Das Recht auf Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe ist auch politisch gewollt und gefordert und deshalb in der Charta der Rechte hilfe- Pflege im Fokus Selbstbestimmung bei Pflegebedarf bedeutet auch bei der Umsetzung von Wünschen zu unterstützen – wie etwa einem Spaziergang.

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