Ausgabe 1/2024

22 | Gute Pflege | 1_2024 | Tarifrecht, Erster, Zweiter, Dritter Weg – was bedeutet das eigentlich alles und was hat das ganz praktisch mit den Menschen zu tun, die in unseren Einrichtungen leben? Die Antwort ist einfach: sehr viel. Denn Tarifrecht und wie es entsteht, geht uns alle an. Konsens. — Dritter Weg, erste Wahl? Arbeitsrecht Die Wohlfahrtsverbände wie Diakonie und Caritas haben schon lange Jahre eine wichtige Rolle in Deutschland. Nach dem zweiten Weltkrieg übernahmen sie 1945 die Aufgabe, sich der sozialen Wohlfahrt anzunehmen – also für Menschen dazusein, die in jeglichen Lebenslagen Unterstützung benötigen. Das ist bis heute so. Die kirchlichen Verbände bekämpfen gemeinsam soziale Not, das ist die Grundlage ihrer Arbeit. Es geht nicht allein um die Arbeit, sondern um das Miteinander der Menschen in allen diakonischen Berufen – dem „Dienst am Menschen“. Der Ursprung dieses Dienstes liegt unmittelbar im christlichen Gebot der Nächstenliebe. Im kirchlichen Arbeitsrecht ist deshalb nicht von Arbeitnehmer oder Arbeitgeberin, sondern von Dienstnehmer und Dienstgeberin sowie einer Dienstgemeinschaft die Rede. Eigen ist diesem Verständnis der Zusammenarbeit auch ein besonderes Arbeitsrecht: Alle Beteiligten sollen selbst für die Regelungen sorgen, die ihr Arbeitsverhältnis betreffen. Diakonie und Kirche geben einen Rahmen, in dem Dienstgeber und -nehmer verantwortlich und demokratisch die Arbeitsbedingungen gestalten. Um diese wichtige gemeinschaftliche Aufgabe meistern zu können, basiert ihre Zusammenarbeit auf Zusammenhalt und Einvernehmen – nicht

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