Ausgabe 1/2024

| Gute Pflege | 1_2024 | 23 auf Konfrontation. Aus diesem Selbstverständnis entstand der Wunsch eigener arbeitsrechtlicher Möglichkeiten und Regelungen, dem in den 1950er Jahren entsprochen wurde: mit dem sogenannten Dritten Weg. Der Dritte Weg regelt über die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) alle Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub. Der Dritte Weg hat seinen Namen in Abgrenzung zum sogenannten Ersten und Zweiten Weg: Der Erste Weg beschreibt den Haustarif, der Arbeitgeber legt also einseitig die Arbeitsbedingungen fest. Auf dem Zweiten Weg verhandeln Arbeitgeberverbände mit den Gewerkschaften, stellvertretend für Abeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Traifverträge. Im Dritten Weg wird in Arbeitsrechtlichen Kommissionen die Ausgestaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien verhandelt. > > > In ihrer Funktion sind sie mit einem Tarifvertrag vergleichbar und werden deshalb umgangssprachlich häufig als „Diakonie-Tarif“ bezeichnet. Die zentralen Elemente des Dritten Wegs: • Dienstgeber und Dienstnehmer stehen in einem partnerschaftlichen, kooperativen Verhältnis, um ihren gemeinsamen sozialen Auftrag zu erfüllen. • Beide Seiten sind gleichberechtigt und gleichwertig in der Arbeitsrechtlichen Kommission vertreten und verhandeln die AVR, aus denen die Arbeitsbedingungen hervorgehen. • Konflikte werden fair, verantwortungsvoll und ohne Streik gelöst. Der Dritte Weg regelt alle Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub rund um das Arbeitsverhältnis.

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