Ausgabe 1/2024

24 | Gute Pflege | 1_2024 | Arbeitsrecht So entsteht das kirchliche Arbeitsrecht: Erneute Beratung im Fachausschuss Der Antrag wird im jeweiligen Fachausschuss beraten Ein Antrag wird von Dienstgeberoder Dienstnehmerseite bei der Arbeitsrechtlichen Kommission eingebracht Es bildet sich eine qualifizierte Mehrheit: gemeinsames Ergebnis Ohne Mehrheit gibt es kein Ergebnis Dienstgeber und -nehmer sind in der Arbeitsrechtlichen Kommission gleichberechtigt vertreten und stimmen über den Antrag ab Gibt es auch bei einer erneuten Beratung keine Einigung, wird ein Schiedsverfahren eröffnet: die erste Stufe der Schlichtung Erneute Beratung und Abstimmung in der Arbeitsrechtlichen Kommission Es bildet sich eine qualifizierte Mehrheit: gemeinsames Ergebnis Ohne Mehrheit gibt es kein Ergebnis Zweite Stufe der Schlichtung mit verbindlichem Ergebnis der Anträge finden hier eine Einigung 97% der Anträge werden von der Schiedsstelle entschieden 3% 97% Ein Gesetz entsteht 3% Ein Gesetz entsteht

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