Ausgabe 1/2024

| Gute Pflege | 1_2024 | 7 > > > Wahl ohne deutsche Staatsangehörigkeit Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die aber in Deutschland wohnen, können entweder in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen. Hierbei wichtig: Bürgerinnen und Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die sich dazu entscheiden (zum ersten Mal) in Deutschland an der Europawahl teilzunehmen, müssen sich spätestens bis zum 19. Mai 2024 im Wählerverzeichnis der Gemeinde am Wohnort eintragen. Wer dagegen die Europaabgeordneten des Herkunftslandes wählen möchten, sollte sich für weitere Informationen an die zuständige Stelle des jeweiligen EU- Mitgliedsstaates wenden. Darf ich wählen? Bei der Europawahl wahlberechtigt ist in Deutschland, wer • mindestens 16 Jahre alt ist, • die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzt, • in Deutschland wohnt und sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält. 21 Tage vor der Wahl: Wahlberechtigung der Wohnortgemeinde kommt per Post. Sobald die Wahlbenachrichtigung eingetroffen ist: Beantragung der Briefwahl möglich. 9. Juni 2024: Wahl in Wahllokalen findet statt (Anschrift und Öffnungszeiten des Wahllokals auf der Wahlbe- rechtigung). Vor Ort sind Wahlbenachrichtigung und Personalausweis notwendig. Wie wähle ich? Infos in leichter Sprache:

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