Ausgabe 2/2024

| Gute Pflege | 2_2024 | 27 einbarkeit von Beruf und Familie in meinem vorigen Job war und da habe ich ihr von den Möglichkeiten bei der EHS erzählt. Die Prämie des Kollegen-Finders war in dem Moment für mich nicht ausschlaggebend. Ich wollte helfen und eine gute Option aufzeigen, weil ich von der EHS als Arbeitgeberin einfach überzeugt bin und die Herausforderungen absolut nachvollziehen konnte. Kirsten: Ich habe davor im Verkauf gearbeitet. Das war sehr turbulent und die Arbeitszeiten schwer mit der Familie zu vereinbaren. Am Ende hatte ich dort eine Sechs-Tage-Woche, das ging nicht mehr. In der EHS wurden zu dem Zeitpunkt Alltagsbegleiterinnen gesucht. Ich kannte die Einrichtung schon aus einem Praktikum. Und in der Alltagsbegleitung zu arbeiten konnte ich mir sehr gut vorstellen, zumal ich ursprünglich gelernte Restaurantfachfrau bin – da gibt es ja tatsächlich einige Berührungspunkte. Ich habe dann Probe gearbeitet und bin geblieben. Als Jessica mit der Idee zu dir kam, dich bei der EHS zu bewerben, warst du direkt überzeugt? Kirsten: Ja absolut. Ich hatte früher bereits die Ausbildung zur Altenpflegehelferin begonnen, damals aber nicht beendet. Dadurch war mir das ganze Umfeld nicht fremd. Da ich auch im Ort wohne, kannte ich natürlich auch die Einrichtung. Und die Vorteile haben direkt in vielerlei Hinsicht überwogen. Bezüglich der Entfernung zum Wohnort, aber auch den gesamten Rahmenbedingungen in der EHS – von der Bezahlung bis hin zur besseren Vereinbarkeit der Arbeitszeiten mit der Familie. Und wie ist es heute für euch zusammenzuarbeiten? Jessica: Recht zeitnah nach dem Arbeitsbeginn von Kirsten bin ich aufgrund meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot gewesen. Das werden wir dann also erst noch sehen… Kirsten: Können wir noch gar nicht sagen, wir haben wirklich noch nicht zusammengearbeitet. Ich bin aber nach wie vor sehr froh, bei der EHS angekommen zu sein. So wirbst du Kolleginnen und Kollegen: Option A: Formular Kollegen-Finder im Logbuch ausfüllen und an das Personalmanagement senden. Option B: Teile deine Empfehlung schriftlich der Haus- oder Regionaldirektion mit. Sie übernehmen den weiteren Prozess für dich. Das gibt es zu beachten: 1. Die Empfehlung muss vor der Bewerbung versendet werden. Geht nach sechs Monaten keine Bewerbung ein, wird die Empfehlung gelöscht. 2. Es reicht nicht aus, dass der oder die Bewerbende die Empfehlung im Anschreiben erwähnt. 3. Die Prämie wird ausbezahlt, sobald der neue Mitarbeitende einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Die Anstellung muss sozialversicherungspflichtig sein und einen Umfang von mindestens 25 Prozent haben. 4. Führungskräfte, die über die Einstellung mitentscheiden, können keine Prämie erhalten. Kirsten Wurth und Jessica Zimmer (v. li.)

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