22 | Gute Pflege | 1_2025 | > > > Pflegeversicherung diskutiert und berichtet wird“, erklärt Steffen Till. Im zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde festgeschrieben, ein Verfahren zur Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeinrichtungen (PeBeM) nach qualitativen und quantitativen Maßstäben zu entwickeln und zu erproben. Seit Januar 2025 gilt die „neue Personalbemessung“ in Baden-Württemberg verbindlich. Jede Pflegeeinrichtung soll damit eine Personalstruktur erhalten, die sich daran orientiert, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner mit welchem Unterstützungsbedarf (entsprechend des Pflegegrades) dort leben. Bisher wurde anhand der Bewohnerstruktur eine gesamte Personalmenge abgeleitet – die Hälfte mussten Pflegefachkräfte sein. Nach der neuen Personalbemessung unterscheidet man drei Personalschlüssel. Der Bedarf an Pflegefachkräften, Pflegehilfskräften mit einjähriger Ausbildung sowie angelernten Pflegehilfskräften ohne Ausbildung wird individuell pro Einrichtung festgelegt. Zusätzlich zu diesen neuen Personalschlüsseln findet innerhalb der Einrichtung eine neue Aufgabenzuteilung statt. Es stellt sich die Frage, welche Qualifikation für welche Aufgabe erforderlich ist. Mitarbeitende sollen unter Berücksichtigung ihres Wissens und Könnens so eingesetzt werden, dass sie weder unter- noch überfordert sind und somit eine höhere Zufriedenheit mit ihrem Arbeitsalltag erreichen. Um diese neue Form der Personalbemessung und des Personaleinsatzes in der Pflege-Praxis zu erproben, wurde ein Modellprojekt initiiert. Bundesweit waren zehn Einrichtungen daran beteiligt, darunter auch das Haus Talblick der Evangelischen Heimstiftung in Engelsbrand. Pflege im Fokus Die Qualität von Pflege ist zum einen davon abhängig, dass sich genügend Menschen für den beruflichen Weg in die Pflege entscheiden, aber auch davon, ob sie dann mit den richtigen Qualifikationen an der passenden Stelle eingesetzt werden.
RkJQdWJsaXNoZXIy NTQxOTA=