| Gute Pflege | 1_2025 | 29 Zur Information Pro-Pflegereform – Initiative zur Reform der Pflegeversicherung: Drei Reformstufen zwischen 2026 und 2030 Für das Reformkonzept wurde ein Zeitplan entwickelt, der die Vision einer neuen Pflegeversicherung in drei aufeinander aufbauenden Reformschritten abbildet. 1. Reformstufe: Nachhaltige Entlastung im Pflegeheim ab 2026 Die erste Reformstufe soll Pflegebedürftige bereits ab 2026 entlasten, indem die Eigenanteile im Pflegeheim begrenzt werden. • Sockel-Spitze-Tausch reduziert und begrenzt den Eigenanteil und damit das finanzielle Risiko bei Pflegebedarf • Behandlungspflege und Kosten für die Ausbildung sollen umfinanziert werden 2. Reformstufe: Bedarfsorientierung und Stärkung pflegender Angehöriger ab 2028 Ab 2028 sollen dann Reformbausteine umgesetzt werden, um die Versorgung vor allem im häuslichen Bereich neu zu organisieren: • individuelle Leistungsbemessung • ein neues Pflegegeld 2.0 • eine Leistungserbringung im 3-InstanzenModell mit Case Management Für professionelle Pflegeleistungen zahlen die pflegebedürftigen Personen ab Inkrafttreten der zweiten Reformstufe einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 25 Prozent der pflegebedingten Kosten, höchstens allerdings 700 Euro. Zusätzlich wird ein Gesamteigenanteil von maximal 25.200 Euro festgelegt. 3. Reformstufe: Leistungserbringung ohne Sektoren in Wohnsettings ab 2030 Ab 2030 sollen die bürokratischen Sektoren und damit die Fehler aus den 90er Jahren endgültig überwunden sein. Eine Unterscheidung in ambulanten und stationären Sektor gibt es nach der Strukturreform nicht mehr. Hierzu werden individuell bedarfsorientierte Leistungen für jeden Pflegebedürftigen bemessen. Daraus errechnet sich ein Budget, innerhalb dessen die Pflege unabhängig vom Wohnort organisiert werden kann. Forderungen an die Politik: • Versprechen einlösen und große Pflegereform auf den Weg bringen • Expertenkommission einsetzen mit Gutachten der Initiative Pro-Pflegereform als Grundlage • Reformstufe 1 ab 2026 umsetzen: Sockel-Spitze-Tausch im Pflegeheim mit Eigenanteil 25% Umfinanzierung von Behandlungspflege und Ausbildungskosten Vorbereitung der Reformstufe 2 • Reformstufe 2 ab 2028 umsetzen: Bedarfsorientierung und Stärkung der Häuslichkeit mit Modularisierung, 3-InstanzenModell, Pflegegeld 2.0 und Eigenanteil 25% Finanzierung durch 10% Steuerzuschuss, Finanzausleich Soziale Pflegeversicherung und Private Pflegeversicherung sowie Erweiterung der Beitragsbemessung • Vorbereitung Reformstufe 3 sektorenfreie Versorgung ab 2030
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