

Sicherstellung der Personalsituation mit einer
Verbesserung der Arbeitsbedingungen und
einer gesicherten Refinanzierung der Personal-
kosten.
Die Möglichkeiten und Auswirkungen dieses
Strukturwechsels untersuchte Professor Dr. Heinz
Rothgang im Auftrag der Initiative mit einem
Gutachten. Seine Ergebnisse stellte er am 18. Mai
2017, dem Tag der Pflegereform, im Auditorium
Friedrichstraße in Berlin vor. Über 130 Gäste nah-
men am „Tag der Pflegereform“ teil, darunter auch
die pflegepolitischen Sprecher der Bundesregie-
rung Mechthild Rawert (SPD), Erich Irlstorfer
(CSU), Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90 / Die
Grünen) und Pia Zimmermann (Linke). Sie disku-
tierten gemeinsam mit Bernhard Schneider und
Professor Rothgang über das Gutachten der Ini
tiative und die Forderungen an den Paradigmen-
wechsel in der Pflege.
Für Bernhard Schneider steht fest: Das Gutachten
beweist, dass die politischen Forderungen der Ini-
tiative Pro-Pflegereform umsetzbar sind, und dass
die Pflegeversicherung, wie wir sie heute kennen,
nicht alternativlos ist. Rothgangs Gutachten zeigt
Szenarien und Alternativen, die nicht nur deutliche
Verbesserungen mit sich bringen, sondern auch
finanzierbar sind. „Mir ist natürlich trotzdem klar:
Das geht nicht von heute auf morgen“ so Schneider,
„aber ich hoffe, dass sich die Politik und die Fach-
leute offenmit demGutachten auseinandersetzen.
Die Vorschläge müssen jetzt auf die politische
Agenda gesetzt und ausführlich diskutiert werden“.
Zu diesem Diskurs sind alle politisch Verantwort-
lichen im Bund, in den Ländern und den Kom-
munen sowie alle gesellschaftlichen Gruppen
eingeladen, die sich einer echten Stärkung der
Altenpflege in Deutschland verpflichtet fühlen.
Auf der Homepage
www.pro-pflegereform.dekön-
nen sich Träger stationärer oder ambulanter Pfle-
geeinrichtungen in Deutschland, deren Bundes-,
Landes- und Fachverbände, aber auch andere In-
teressensverbände, die sich im Bereich der Pflege
engagieren, über die Reforminitiative informieren
und sich als Unterstützer registrieren. Ansprech-
partner für die Initiative „Pro-Pflegereform“ ist die
Evangelische Heimstiftung in Stuttgart.
Dr. Alexandra Simtion, Marina Rapp
Perspektiven
Das Gutachten
Professor Dr. Heinz Rothgang zeigt in seinem Gutachten, dass der
von der Initiative geforderte Paradigmenwechsel in der Pflegeversi-
cherung möglich ist. Er kombiniert die Frage der Sektorengrenzen
und die des Leistungsrechts (vgl. Abbildung) und untersucht die sich
daraus ergebenden drei Szenarien einer alternativen Ausgestaltung
der Pflegeversicherung:
In Szenario 1b wird aufgezeigt, wie die „sektorale Fragmentierung“
überwundenwerden kann, also die leistungsrechtlichen, leistungs-
erbringungsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Unterschiede
zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Er beschreibt
auch, wie durch die Verlagerung der Behandlungspflege 2,6 Milli-
arden Euro für die Pflegeversicherung frei werden und wie mit
einer Zuwahllogik „die Heime abgeschafft“ werden können. Damit
kann die Trennung der Sektoren aufgehoben und die „Innovati-
onsbremse“ für moderne Versorgungsformen überwundenwerden.
In Szenario 2 widmet sich Rothgang demVerhältnis von Versiche-
rungsleistung und Eigenfinanzierung, das er von der „Spitze auf
den Sockel“ stellt. Er arbeitet pragmatische, versicherungstech-
nische Vorschläge aus, wie die Eigenbeteiligung der Versicherten
an den pflegebedingten Kosten der Höhe und der Dauer nach
begrenzt werden können. Damit ist bewiesen, dass die Reform
finanzierbar ist. Dadurch zeigt das Gutachten auch erstmals einen
Weg, wie das individuelle Pflegerisiko versichert werden kann.
Selbst eine Vollversicherung der pflegebedingten Kosten ist mit
einer Erhöhung von 0,7 Prozentpunkten Beitragssatz möglich.
Szenario 3 kombiniert 1b und 2 und untersucht die Aufhebung der
sektoralen Fragmentierung bei individuellen Versicherungslei-
stungen und einembegrenzten Eigenanteilssockel. Eindeutig bringt
die Kombination beider Reformvorschläge die umfangreichsten
Verbesserungen mit sich. Sie erfordert jedoch ein konkretes Kon-
zept, wie der damit verbundene „moral hazard“, also die unbe-
grenzte Leistungsausweitung, sinnvoll begrenzt werden kann.
Weitere Informationen zum Gutachten gibt es auf
www.pro-pflegereform.de/tag-der-pflegereform„Aus der Heimstiftung“
1/2017
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