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Sicherstellung der Personalsituation mit einer

Verbesserung der Arbeitsbedingungen und

einer gesicherten Refinanzierung der Personal-

kosten.

Die Möglichkeiten und Auswirkungen dieses

Strukturwechsels untersuchte Professor Dr. Heinz

Rothgang im Auftrag der Initiative mit einem

Gutachten. Seine Ergebnisse stellte er am 18. Mai

2017, dem Tag der Pflegereform, im Auditorium

Friedrichstraße in Berlin vor. Über 130 Gäste nah-

men am „Tag der Pflegereform“ teil, darunter auch

die pflegepolitischen Sprecher der Bundesregie-

rung Mechthild Rawert (SPD), Erich Irlstorfer

(CSU), Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90 / Die

Grünen) und Pia Zimmermann (Linke). Sie disku-

tierten gemeinsam mit Bernhard Schneider und

Professor Rothgang über das Gutachten der Ini­

tiative und die Forderungen an den Paradigmen-

wechsel in der Pflege.

Für Bernhard Schneider steht fest: Das Gutachten

beweist, dass die politischen Forderungen der Ini-

tiative Pro-Pflegereform umsetzbar sind, und dass

die Pflegeversicherung, wie wir sie heute kennen,

nicht alternativlos ist. Rothgangs Gutachten zeigt

Szenarien und Alternativen, die nicht nur deutliche

Verbesserungen mit sich bringen, sondern auch

finanzierbar sind. „Mir ist natürlich trotzdem klar:

Das geht nicht von heute auf morgen“ so Schneider,

„aber ich hoffe, dass sich die Politik und die Fach-

leute offenmit demGutachten auseinandersetzen.

Die Vorschläge müssen jetzt auf die politische

Agenda gesetzt und ausführlich diskutiert werden“.

Zu diesem Diskurs sind alle politisch Verantwort-

lichen im Bund, in den Ländern und den Kom-

munen sowie alle gesellschaftlichen Gruppen

eingeladen, die sich einer echten Stärkung der

Altenpflege in Deutschland verpflichtet fühlen.

Auf der Homepage

www.pro-pflegereform.de

kön-

nen sich Träger stationärer oder ambulanter Pfle-

geeinrichtungen in Deutschland, deren Bundes-,

Landes- und Fachverbände, aber auch andere In-

teressensverbände, die sich im Bereich der Pflege

engagieren, über die Reforminitiative informieren

und sich als Unterstützer registrieren. Ansprech-

partner für die Initiative „Pro-Pflegereform“ ist die

Evangelische Heimstiftung in Stuttgart.

Dr. Alexandra Simtion, Marina Rapp

Perspektiven

Das Gutachten

Professor Dr. Heinz Rothgang zeigt in seinem Gutachten, dass der

von der Initiative geforderte Paradigmenwechsel in der Pflegeversi-

cherung möglich ist. Er kombiniert die Frage der Sektorengrenzen

und die des Leistungsrechts (vgl. Abbildung) und untersucht die sich

daraus ergebenden drei Szenarien einer alternativen Ausgestaltung

der Pflegeversicherung:

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In Szenario 1b wird aufgezeigt, wie die „sektorale Fragmentierung“

überwundenwerden kann, also die leistungsrechtlichen, leistungs-

erbringungsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Unterschiede

zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Er beschreibt

auch, wie durch die Verlagerung der Behandlungspflege 2,6 Milli-

arden Euro für die Pflegeversicherung frei werden und wie mit

einer Zuwahllogik „die Heime abgeschafft“ werden können. Damit

kann die Trennung der Sektoren aufgehoben und die „Innovati-

onsbremse“ für moderne Versorgungsformen überwundenwerden.

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In Szenario 2 widmet sich Rothgang demVerhältnis von Versiche-

rungsleistung und Eigenfinanzierung, das er von der „Spitze auf

den Sockel“ stellt. Er arbeitet pragmatische, versicherungstech-

nische Vorschläge aus, wie die Eigenbeteiligung der Versicherten

an den pflegebedingten Kosten der Höhe und der Dauer nach

begrenzt werden können. Damit ist bewiesen, dass die Reform

finanzierbar ist. Dadurch zeigt das Gutachten auch erstmals einen

Weg, wie das individuelle Pflegerisiko versichert werden kann.

Selbst eine Vollversicherung der pflegebedingten Kosten ist mit

einer Erhöhung von 0,7 Prozentpunkten Beitragssatz möglich.

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Szenario 3 kombiniert 1b und 2 und untersucht die Aufhebung der

sektoralen Fragmentierung bei individuellen Versicherungslei-

stungen und einembegrenzten Eigenanteilssockel. Eindeutig bringt

die Kombination beider Reformvorschläge die umfangreichsten

Verbesserungen mit sich. Sie erfordert jedoch ein konkretes Kon-

zept, wie der damit verbundene „moral hazard“, also die unbe-

grenzte Leistungsausweitung, sinnvoll begrenzt werden kann.

Weitere Informationen zum Gutachten gibt es auf

www.pro-pflegereform.de/tag-der-pflegereform

„Aus der Heimstiftung“

1/2017

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